Wer bei XING ein Profil hat, der sollte auf ein ordnungsgemäßes Impressum achten. Eine Ausnahme gilt nur für Profile, die eindeutig privaten Charakter haben. Ansonsten droht eine teure Abmahnung.
Wie wir bereits berichtet haben, ist es bei geschäftsmäßigen Facebook und Google+ Profilen mit unzureichendem Impressum bereits zu einer Abmahnwalle gekommen.
Gleiches steht vermutlich auch Inhabern von geschäftsmäßigen XING-Profilen bevor. Neuerdings sind dort ebenfalls Abmahnungen wegen einem fehlenden Impressum ausgesprochen worden. Auch wenn es bezüglich XING-Profilen noch keine einschlägigen Gerichtsentscheidungen gibt, so gelten dort die gleichen Maßstäbe wie für geschäftlich genutzte Profile bei Facebook sowie bei Google+. Bezüglich Facebook und Google+ wurde bereits entschieden, dass die Inhaber ein Impressum bereit halten müssen, das mit richtigen Angaben versehen sein muss (vgl. z.B. OLG Nürnberg, Urteil vom 03.12.2013 Az. 3 U 348/13).
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/it-recht/bei-unzureichendem-impressum-bei-xing-droht-abmahnung-50406/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Impressumspflicht: http://youtu.be/bd6c2ZqjWIA
Was YouTuber rechtlich wissen müssen – Impressum: http://youtu.be/dyCLcnqE8_w
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