Wer bei eBay unter falschem Namen auftritt und daher über seine Identität täuscht, hat keinen Erfüllungsanspruch auf Lieferung der Ware durch den Verkäufer. Dies hat kürzlich das Amtsgericht Kerpen klargestellt.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/e-commerce/fake-anmeldung-bei-ebay-kein-erfuellungsanspruch-gegenueber-verkaeufer-55765/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: http://youtu.be/JvgcUXpOKI4
Systemausfall bei eBay – Welche Rechte haben die Nutzer? http://youtu.be/2yEb5IpY4Vo
Achtung: Scheingebote auf eBay können teuer werden: http://youtu.be/5GfAIMo93yg
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