Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/datenschutz/bargeld-obergrenze-von-5-000-euro-geplant-66076/
Das Bundesfinanzministerium möchte eine bundesweite Obergrenze bei Bargeldzahlungen einführen. Barzahlungen sollen dann nur noch bis zu einer Grenze von 5.000 Euro erlaubt sein. Rechtsanwalt und Datenschutzexperte Christian Solmecke steht dem Vorschlag des Bundesfinanzministeriums zur Begrenzung der Bargeldzahlungen auf 5000 Euro kritisch gegenüber.
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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