Angefangen hat es mit Wein, dann kam das Bier und jetzt also auch der Sekt: Die Werbung für all diese Produkte darf nicht mehr das Wort „bekömmlich“ enthalten. Hintergrund ist die Health-Claims-Verordnung, nach der alkoholische Getränke nicht mit Worten beworben werden dürfen, die den Eindruck machten, als wäre das Produkt gesundheitsförderlich.
Weitere Infos unter: http://www.shopbetreiber-blog.de/2015/11/04/sekt-werbung/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
Rechtsanwalt Dr. Carsten Föhlisch
Bereichsleiter Recht der Trusted Shops GmbH (http://shop.trustedshops.com/), Of Counsel der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher Veröffentlichungen, u.a. „Das Widerrufsrecht im Onlinehandel“ und „Verbraucherschutz im Internet“ (C.H. Beck). Lehrbeauftragter der Universität Münster für IT-Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: https://youtu.be/hEd1EOMkiCM
Sind Gastwirte für die Gesundheit ihrer Kunden mitverantwortlich?: https://youtu.be/wHgdnrgcbF4
Polizeikontrolle | Was muss ich mitmachen und was brauche ich nicht mitzumachen?: https://youtu.be/g5SmzUGDJGQ
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