Es war einer der größten Fernseh-Aufreger der letzten Jahre: Comedian Luke Mockridge hat den altehrwürdigen ZDF-Fernsehgarten gekapert, indem er dort billige Kinderwitze aufsagte. Was folgte, war ein Aufschrei in der Presse und es kam die Frage auf, ob Luke das überhaupt durfte. Ich habe mir den Vorfall deshalb mal genauer angeschaut und ihn unter juristischen Gesichtspunkten beurteilt. Zu welchem Ergebnis ich dabei gekommen bin, verrate ich euch in diesem Video.
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).
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