Im ersten derartigen bundesgerichtlichen Urteil hat der Bundesgerichtshof am 22.09.2016 (Az. VII ZR 14/16) entschieden, dass sich ein Fußballverein, in diesem Fall der 1.FC Köln, die gezahlte Verbandsstrafe von randalierenden Fans zurückholen kann.
Weitere Infos unter: https://www.wbs-law.de/allgemein/1-fc-koeln-kann-sich-verbandsstrafe-vom-randalierer-zurueckholen-69464/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen.
Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).
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