Der Bundestag berät am Mittwoch abschließend über die Reform des Infektionsschutzgesetzes. Mit der Neuregelung sollen Maßnahmen zum Schutz vor der Corona-Pandemie auf eine sicherere rechtliche Grundlage gestellt werden. Zugleich werden dafür Vorgaben gemacht, etwa eine Begründungspflicht und die Vorschrift einer zeitlichen Befristung. Am Nachmittag soll auch der Bundesrat das Gesetz verabschieden.
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