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Die Kanzlei U+C Rechtsanwälte aus Regensburg mahnt seit neuestem für die Firma KVR Handelsgesellschaft mbH und deren Geschäftsführer Frank Drescher aus Gammelsdorf ab. Abgemahnt werden dabei angebliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht (UWG). Die Kanzlei fokussiert sich vor allem auf AGB-Klauseln von Onlineshop-Händlern, die gegenüber Verbrauchern unzulässig sind. So z.B. auf Gerichtsstandvereinbarung, die nicht hinreichend zwischen gewerblichen und privaten Vertragspartnern unterscheiden.
Gestützt wird die Abmahnung darauf, dass die Verwendung derartiger AGB-Klauseln eine Wettbewerbsverletzung nach §§ 3 Abs.1, 4 Abs.3 Nr.11 UWG darstelle. Dies habe die behaupteten Unterlassungsansprüche zur Folge und rechtfertige daher die Abmahnung sowie einen Ersatzanspruch für die dafür entstandenen Rechtsanwaltskosten. Die Kosten der Abmahnung werden dabei — soweit bisher erkennbar — stets anhand eines Streitwertes von 10.000,00 € mit 651,80 € von der Kanzlei U+C veranschlagt. Darüber hinaus wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.
Die Berechtigung solcher Abmahnungen sowie der darin geltend gemachten Ansprüche erscheinen uns in mehrfacher Hinsicht zweifelhaft. So stellt sich beispielsweise bereits in vielen Fällen die Frage, ob das für entsprechende Ansprüche erforderliche konkrete Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Abmahnenden und dem Abgemahnten überhaupt gegeben ist. Die Beantwortung dieser Frage bedarf allerdings einer genauen Prüfung im Einzelfall, weshalb eine pauschale Aussage an dieser Stelle nicht getroffen werden kann.
Hiervon losgelöst stellen sich nach unserer Auffassung viele der Abmahnungen der Kanzlei als rechtsmissbräuchlich nach § 8 Abs. 4 UWG dar. So wurden offenbar innerhalb kürzester Zeit eine Vielzahl von wortlautgleichen Abmahnungen im Auftrag der KVR verschickt. Dies könnte im Missverhältnis zu der sonstigen wirtschaftlichen Betätigung der KVR stehen, insbesondere nachdem deren Interseite inzwischen Offline gestellt wurde.
Wir raten Ihnen sich bei Erhalt einer solchen Abmahnung anwaltlich beraten zu lassen und das Abmahnschreiben keinesfalls zu ignorieren. Die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ungeprüft unterschreiben. Sie sollten sich daher die Zeit nehmen, zunächst eine anwaltliche Beratung einzuholen, auch wenn die von den U+C Rechtsanwälten gesetzten Fristen denkbar kurz gesetzt sind.
Wenn Sie diesbezüglich Fragen haben, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Gerne besprechen wir mit Ihnen die Rechtslage und ein mögliches weiteres Vorgehen.
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Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE ist seit Jahren auf das IT- und Medienrecht, sowie auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert.
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