http://www.facebook.com/die.aufklaerer
Hotline: 0221 / 400 67 550
E-Mail: info@wbs-law.de
_______________________________________________
Fred fragt:
Bei Spotify wird eigentlich ja die Musik vom Internet gestreamt. Darf ich diesen Stream abgreifen und eine private Kopie auf meiner Festplatte davon erstellen?
Ja, es dürfen aber keine technischen Schutzmaßnahmen umgangen werden (so genannte analoge Lücke).
Marvin fragt:
Ich wollte eine kostenlose Homepage über einen Fußballverein erstellen. Was muss ich denn da beachten um keine Namensrechte zu verletzten? Bzw. kann man irgendwie mit einem einfachen Satz wie „Die namens rechte liegen bei … “ sich nicht strafbar machen? Sind denn Fälle bekannt, bei denen Leute Abmahnungen erhalten haben?
Fanseiten Problematik: Liegt eine Markenrechtsverletzung vor?
Nein, wenn keine Benutzung im geschäftlichen Verkehr vorliegt. Ja allerdings, bei Werbeschaltung! Wer sicher gehen will, holt sich eine Einwilligung ein.
Marius fragt:
Ich wüsste gerne, wie es rechtlich aussieht, wenn ich mir bei einem Musik Downloadportal per Flat viel Musik Legal runterlade und dann Gewerblich nutze(z.B. als DJ oder ähnlichem).
Kann die Gema mir dann was?
DJs müssen extra GEMA Abgaben zahlen, bzw. Veranstalter. Immer wenn Musik öffentlich wiedergegeben wird, ist die Einwilligung der Urheber erforderlich, auch wenn die Musik legal heruntergeladen wurde.
Häufige Frage:
Ich habe einen Rechtsverstoß im Internet begangen (z.B. auf einer Tauschbörse etwas hochgeladen). Wie lange nach dem Verstoß muss ich mit einer Abmahnung rechnen? Verjährt der Verstoß nicht irgendwann?
Ja, die Verjährung tritt aber erst nach 3 Jahren ab Ende des Jahres ein! In der Regel kommen Abmahnungen wegen illegaler Tauschbörsennutzung aber in den ersten 6 Monaten nach dem Verstoß.