Wer als Arbeitnehmer über seinen Arbeitgeber — etwa wegen unbezahlter Überstunden — bei Facebook herzieht, muss mit drastischen Reaktionen rechnen. Im schlimmsten Fall kündigt der Arbeitgeber ihm fristlos den Arbeitsvertrag. Auch Beamte im öffentlichen Dienst sollten aufpassen. Das gilt übrigens auch für das Drücken des Gefällt-mir-Buttons.
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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