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RA Solmecke äußert sich zur Rechtslage von Youtube-AudioSwap.
Neu im Angebot von Youtube ist die Funktion AudioSwap. AudioSwap bietet dem Youtube-Nutzer die Möglichkeit eigene Videos mit von Youtube zur Verfügung gestellten Musikstücken zu hinterlegen, erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE.
Damit reagiert Youtube auf die Probleme mit privaten Videos, deren Soundtracks oft nicht lizensiert sind. Nun hat der Nutzer die Möglichkeit von Youtube lizensierte Songs direkt in das eigene Video zu integrieren. Wenn Youtube den Nutzern einen Song zur Verfügung stellt, dann haftet letztlich auch Youtube dafür, dass alle Rechte für die Veröffentlichung vorliegen.
Wie so oft ist es nicht ganz so einfach. Christian Solmecke weist darauf hin, dass derjenige, der die Audiofiles nutzt, zunächst einmal in Haftung genommen werden kann. Es bestehe zwar die Möglichkeit Youtube für die Haftung in Regress zu nehmen, dies sei aber oftmals nicht ganz so einfach, da Youtube seinen Hauptsitz in den USA hat. Es spricht einiges dafür, dass Youtube die Rechte korrekt eingekauft habe, so Rechtsanwalt Christian Solmecke weiter.
Immerhin weist Youtube in seinem Hilfeforum darauf hin, dass AudioSwap nur lizenzierte Songs aus der Youtube-eigenen Bibliothek anbietet. Liegen die benötigten Lizenzen allerdings nicht vor, haftet gegenüber dem Rechteinhaber allerdings der Nutzer für eine Urheberrechtsverletzung selbst dann, wenn er von den fehlenden Rechten nichts wusste.
Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE ist seit Jahren auf das IT- und Medienrecht, sowie auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert.
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WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte
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