In der Werbung werden oft Dinge versprochen, die dann nicht gehalten werden. Ein Internetflirtcafé hatte mit einer kostenlosen Registrierung geworben, dabei blieb es aber dann auch. Die eigentlichen Funktionen konnte man erst nach Abschluss einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft nutzen.
Weitere Infos unter: https://www.wbs-law.de/internetrecht/wo-kostenlos-drauf-steht-muss-auch-kostenlos-drin-sein-55658/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: http://youtu.be/UK0W6_lNRvY
Singlebörsen: Verträge enthalten oft unwirksame Klauseln: http://youtu.be/LifC6awsnsM
Dating-Portal: Ausschluss von Kündigung per E-Mail zulässig? http://youtu.be/eGYK3uCqP5o
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http://www.facebook.com/die.aufklaerer
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