Mitarbeiter eines Krematoriums sind ihrem Arbeitgeber gegenüber schadensersatzpflichtig, wenn sie das aufgefundene Zahngold eines Verstorbenen nicht an ihren Arbeitgeber abgeben. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in letzter Instanz entschieden (Urteil vom 21.08.2014, Az. 8 AZR 655/13).
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/arbeitsrecht/zahngold-von-toten-steht-aufgrund-verwahrungsverhaeltnis-dem-krematorium-zu-55893/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: http://youtu.be/4YiXODLLlXk
23 Milliarden Dollar Schadensersatz für den Tod eines Kettenrauchers: http://youtu.be/PG1MK2VKKt0
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