Weil in Deutschland auch in Ordnungswidrigkeits- und Bußgeldverfahren wie im Strafrecht nur der tatsächliche Fahrer und nicht der Halter eines Fahrzeugs für einen Verstoß im Straßenverkehr verantwortlich gemacht werden kann, kommt es zu einer Anhörung im Bußgeldverfahren.
Sie haben als Halter eines Fahrzeugs eine Anhörung im Bußgeldverfahren, den sog. Anhörungsbogen erhalten? Sind Sie selbst gefahren?
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/anhoerung-bussgeldverfahren/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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