http://www.wbs-law.de/
Hotline: 0221 / 400 67 55
E-Mail: info@wbs-law.de
Ist es erlaubt von einer Band z.B Greenday Musik auf YouTube hochzuladen ohne dafür GEMA-Gebühren zu zahlen?
So lautete die Frage, die ein Zuschauer unseres Videoblogs uns stellte. Doch wie ist die Rechtslage beim Upload von Musik auf YouTube?
Darf ich einfach jedes beliebige Werk auf meinen Kanal hochladen? Oder hat dies rechtliche Konsequenzen wie zum Beispiel eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.
Der Upload von urheberrechtlich geschützter Musik ist unabhängig vom Videoportal nicht erlaubt.
Hierbei werden die Rechte des Rechteinhabers verletzt, und eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ist möglich.
Sofern Nutzer Musik bei YouTube nutzen möchten, zum Beispiel als Hintergrundmusik in Videos, gibt es die Möglichkeit die YouTube-Funktion AudioSwap zu verwenden.
Mehr Informationen zu YouTube AudioSwap, finden Sie in unserem Video speziell zu diesem Thema.
RA Christian Solmecke beantwortet in diesem Videoblog diese und weitere Fragen und gibt sogleich Tipps zu den Verwendungsmöglichkeiten von Musik auf YouTube.
Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE ist seit Jahren auf das IT- und Medienrecht, sowie auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert.
Gerne beraten wir Sie daher an unserer Hotline unter der Rufnummer 0221 / 400 67 55.
Selbstverständlich können Sie auch unseren diesbezüglichen Chat nutzen.
WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29, 50672 Köln
Ansprechpartner: Christian Solmecke, LL.M., Rechtsanwalt
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