Nichts ist ärgerlicher als wenn man das eigene Foto im Internet entdeckt, ohne dass vorher entsprechende Nutzungsrechte eingeräumt wurden. Jeder Rechteinhaber – egal ob Fotograf oder Bildagentur – hat regelmäßig alleinige Nutzungs- und Verwertungsrecht an erstellten Lichtbildern. Urheberrechtich geschützte Werke dürfen somit generell nur dann in der eigenen unternehmerischen Kommunikation genutzt werden, wenn der Rechteinhaber einverstanden ist.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/internetrecht/fotorecht-bildrecht/streitwert-bei-urheberrechtsverletzung-durch-geklautes-foto-im-internet-58182/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: http://youtu.be/eE27oI6yN4s
Reicht es, einen Urheber durch Mouseover zu nennen? http://youtu.be/S9uxV6DVLPY
Deutschlandradio-Website darf Foto unter nicht-kommerzieller CC-Lizenz benutzen: http://youtu.be/run3v5ouvO4
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http://www.facebook.com/die.aufklaerer
Hotline: 0221 / 400 67 550
E-Mail: info@wbs-law.de