Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat entschieden, dass Unternehmen, die eine Facebook Fanseite betreiben, nicht für Datenerhebungen durch Facebook verantwortlich sind. Konkret ging es um drei Anordnungen des unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz (ULD) unter Leitung von Dr. Thilo Weichert aus dem Jahr 2011. Die Datenschützer hatten drei Unternehmen den Betrieb von Facebook Fanseiten untersagt. Begründet wurde die Untersagung damit, dass Facebook von sämtlichen Besuchern einer Fanseite Daten erhebt und verarbeitet.
Es stellte sich im heutigen Gerichtsverfahren also die Frage, wer für diese Verarbeitung verantwortlich ist. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass eine Verantwortlichkeit ausschließlich bei Facebook und nicht beim Betreiber der Fanseite zu sehen ist. Damit bleiben Facebook Fan Seiten nach wie vor zulässig in Deutschland.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/social-media-und-recht/urteil-betreiber-von-facebook-fanseiten-sind-nicht-fuer-datenverarbeitung-durch-facebook-verantwortlich-46982/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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