Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat entschieden, dass einem Reisenden ein Schmerzensgeldanspruch zusteht, wenn er während des Fluges durch die Verteilung von dampfenden Erfrischungstüchern eine schwerwiegende allergische Reaktion erleidet (Urteil vom 16.04.2014 — 16 U 170/13).
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/reiserecht/schmerzensgeld-wegen-allergischer-reaktion-auf-erfrischungstuch-53480/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Muezzinrufe als Reisemangel: Gericht weist Klage von gestresstem Urlauber ab: http://youtu.be/dPpJsD5aesI
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