Mit seinem Urteil vom 18.09.2014 (Az.: I ZR 76/13) entschied der Bundesgerichtshof, dass im Rahmen eines Online-Fotoklau ein Schuldner nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gewährleisten muss, dass auch die Bilder einer bereits abgelaufenen Auktion zu entfernen sind.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/internetrecht/fotorecht-bildrecht/reichweite-der-sorgfaltspflichten-nach-online-fotoklau-bei-ebay-58973/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Bilderklau bei privater eBay-Auktion: AG Düsseldorf geht von Bagatelle aus: https://youtu.be/9moxk6sfNOM
Schadensersatz bei Bilderklau im Internet: https://youtu.be/saKdnri7Ev4
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