LG Hamburg verbietet weitere Redtube-Abmahnungen — ist Streaming jetzt legal?
Diese Entscheidung dürfte Redtube-Nutzer vorerst aufatmen lassen: das Landgericht Hamburg hat der Firma „The Archive AG“ verboten, weiter wie bisher Nutzer des Porno-Dienstes abzumahnen. Die Einstweilige Verfügung erging schon am 19.12.2013 (Az. 310 O 460/13), doch erst jetzt liegen die Entscheidungsgründe vor. Hält das LG Hamburg das Ansehen von Streams nun für legal? Ist die Redtube-Abmahnwelle somit endgültig vorbei? Rechtsanwalt Christian Solmecke erläutert die Folgen des Urteils.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/abmahnkanzleien/abmahnung-u-c-rechtsanwaelte/beschluss-des-lg-hamburg-im-redtube-fall-liegt-vor-50348/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: http://youtu.be/ZXsMmhTvukE
Neues im Redtube Fall — The Archive AG zieht um und benennt neuen Geschäftsführer: http://youtu.be/3LM3CW1xtR4
Gibt es jetzt Schadensersatzanspruch im Redtube-Fall? http://youtu.be/r32YcIqDD2k
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