Darf man Musik bekannter Interpreten unter rein private, als Beispiel, Urlaubsvideos legen? Drohen irgendwelche Konsequenzen, wenn die Videos zwar privat bleiben, aber die GEMA trotzdem irgendwie davon erfährt?
Was muss ich beachten, wenn ich Screencastvideos über Software oder Webseiten machen und z.B. bei Youtube veröffentliche? Benötige ich die Zustimmung der Firmen?
Darf ich mir eine DashCam, eine Kamera vor der Windschutzscheibe im Auto, anbringen? Wie ist das geregelt mit einer GoPro, die ich z.B. am Auto, am Motorrad oder am Helm habe und damit meine Fahrten filme? Und darf ich diese Aufnahmen veröffentlichen?
Wie sieht das aus wenn man ein Musikvideo für jemanden dreht. Wer hat die Rechte am Videomaterial – ich oder der Künstler?
Mehr Fragen beantworten wir hier: http://youtu.be/W3uBnvOBZBw
MikesEditSuite: http://www.youtube.com/MikesEditSuite
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: https://youtu.be/_69dPF-SFXo
Recht für YouTuber: Gronkh, Sarazar und co. – Was ist bei Let’s Plays zu beachten? https://youtu.be/JOcBXmHKHNk
Einsatz von Dashcam: Gerichte haben Bedenken: https://youtu.be/M0Hjs7KNTW4
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