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Rechtsanwalt Christian Solmecke äußert sich zu einer ihm vorliegenden einstweiligen Verfügung, die gegen einen Uploader der Plattform Rapidshare erwirkt worden ist.
In der dem Medienrechtsexperten Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE vorliegenden einstweiligen Verfügung vom 21.06.2011, der die Entscheidung des 28 Zivilkammer des LG Köln zugrunde liegt, hat das Gericht einen, nach Meinung des Experten, sehr hohen Streitwert von 100.000€ für 2 Filme festgesetzt.
Was bedeutet das für den einzelnen Betroffenen? Er muss, wenn er die Ansprüche für ungerechtfertigt hält, sich gegen die einstweilige Verfügung wehren und wenn er dann verliert entstehen ihm Kosten von fast 11.000€ so die Einschätzung Solmeckes.
Ein Berufungsverfahren beim OLG erhöhe den Betrag auf 23.000€. Der Streitwert sei viel zu hoch, meint der Medienrechtsexperte.
Ein solcher Streitwert können für Wettbewerbsstreitigkeiten zwischen großen Unternehmen angenommen werden, aber sicherlich nicht für das kurzfristige Zurverfügungstellen einzelner Filmedateien über ein Portal wie Rapidshare.
Aus seiner langjährigen Erfahren weiß RA Christian Solmecke zu berichten, dass das LG Köln für hohe Streitwerte bekannt ist und dass die Gegenseite, in diesem Fall vertreten von der Kanzlei Waldorf Frommer, auf Grund des sogenannten fliegenden Gerichtsstands sich den Ort für das Verfahren aussuchen kann.
Finger weg von Uploads bei Rapidshare, so der Rat des Experten. Der Download sei in der Regel weniger problematisch. Nur wenn es sich um ein offensichtlich illegales Angebot handelt, sollte man auch dies unterlassen.
Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE ist seit Jahren auf das IT- und Medienrecht, sowie auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert.
Gerne beraten wir Sie daher an unserer Hotline unter der Rufnummer 0221 / 400 67 55.
Selbstverständlich können Sie auch unseren diesbezüglichen Chat nutzen.
WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte
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Christian Solmecke, LL.M., Rechtsanwalt
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