http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/achtung-abzocke-durch-fake-abmahnungen-uber-youtube-pn-7478/
Hotline: 0221 / 400 67 55
E-Mail: info@wbs-law.de
Immer häufiger nutzen dreiste Betrüger die Abmahnwelle auf, in dem sie sich als Rechtsanwälte ausgeben und in deren Namen Abmahnungen wegen einer angeblichen Verletzung des Urheberrechtes verschicken. So ist es auch mit einer Abmahnung, die Nutzer von YouTube in Form einer PN erhalten haben oder die per E-Mail in diversen Postfächern landete.
Verbraucher müssen nicht nur damit rechnen, von einer echten Anwaltskanzlei zu Unrecht eine teure Abmahnung zu erhalten. Viel schlimmer: Betrüger nutzen diese Situation bewusst aus, um ahnungslose und unbescholtene Bürger abzukassieren. Sie verschicken E-Mails und behaupten, dass man angeblich etwa ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück geladen hat. Darüber hinaus gibt es jedoch noch eine weitere Masche. Betrüger besuchen bei YouTube das Profil ihres Opfers und schicken ihm eine PN (persönliche Nachricht).
Wie eine solche Nachricht aussehen kann, erfahren Sie unter folgendem Link auf unserer Internetseite:
http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/achtung-abzocke-durch-fake-abmahnungen-uber-youtube-pn-7478/
Dass es sich hier um vorgetäuschte Abmahnungen handelt, ergibt sich vor allem aus den folgenden Auffälligkeiten:
1. Der ungewöhnlichen Bezahlweise mit Paysafecard (durch die die Betrüger ihre Identität verschleiern!)
2. Der fehlenden Anschrift des abmahnenden Anwaltes
3. Des ungewöhnlich niedrigen Betrages in Höhe von 25,- € bzw. 50,- €
Leider können Laien nicht immer so gut den Unterschied zwischen einer echten und einer getürkten Abmahnung erkennen. Oft enthalten diese Nachrichten etwa viele Schreibfehler. Oft ist auch keine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt, die Sie übrigens auch bei einer „echten“ Abmahnung keinesfalls ungeprüft unterschreiben sollten.
Im Zweifel sollten Sie sich unbedingt an eine Verbraucherzentrale oder einem spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Diese können prüfen, ob es sich um eine vorgetäuschte Abmahnung handelt und gegen den Abmahner wettbewerbsrechtliche und gegeben falls strafrechtliche Schritte einleiten. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist und Sie aufgrund der Abmahnung gezahlt haben. Auf Wunsch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir wären Ihnen aber auch für eine Mitteilung verbunden, wenn Sie nicht auf eine derartige Nachricht hereingefallen sind. Denn nur so kann man gegen diese Betrüger vorgehen und dadurch andere Verbraucher vor Schaden bewahren.
Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE ist seit Jahren auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert. Gerne beraten wir Sie daher an unserer Filesharing- Hotline unter der Rufnummer 0221 / 400 67 55.
Selbstverständlich können Sie auch unseren diesbezüglichen Chat nutzen.