Internet-Dienstleister und Online-Händler die auf Anfragen per E-Mail lediglich automatisierte Antwort verschicken müssen mit einer Abmahnung wegen Verstoßes gegen die Impressumspflicht rechnen. Dies hat kürzlich das OLG Koblenz bestätigt.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/internetrecht/online-dienstleister-autoreply-mail-verstoesst-gegen-impressumspflicht-62493/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
_____________________
Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: https://youtu.be/kWL5QXBQFt4
Recht für YouTuber: Was muss in ein Impressum? https://youtu.be/kux2wKmjMDk
Was bringen Disclaimer im Impressum? https://youtu.be/1CAUQaCZ2gU
_____________________
http://www.facebook.com/die.aufklaerer
Hotline: 0221 / 400 67 550
E-Mail: info@wbs-law.de