Rund 40.000 Euro Schadenersatz verlangte ein Händler von einem Kunden, der eine negative Bewertung bei amazon abgegeben hatte, die Geschichte wurde als „Fliegengitter-Fall“ bekannt. Vor dem LG Augsburg scheiterte der Händler mit seiner Klage, weil er nicht nachgewiesen hatte, dass der Kommentar des Kunden unwahr war. Jetzt liegt die Berufungsentscheidung des OLG München vor.
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Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
Rechtsanwalt Dr. Carsten Föhlisch
Bereichsleiter Recht der Trusted Shops GmbH (http://shop.trustedshops.com/), Of Counsel der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher Veröffentlichungen, u.a. „Das Widerrufsrecht im Onlinehandel“ und „Verbraucherschutz im Internet“ (C.H. Beck). Lehrbeauftragter der Universität Münster für IT-Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: https://youtu.be/tW8GNDcKas4
Kunde soll 70.000 Euro für negative Amazon-Bewertung zahlen!? https://youtu.be/VeIekpzmZXQ
Die Entscheidung im Amazon-Fliegengitter Fall: https://youtu.be/ekzihPWaVi4
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