Auf Nachfrage von einigen von euch heute ein Nutzerfragen Spezial zum Einsatz von zivilen Drohnen. Mit Inkrafttreten des 14. Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) sind diese nun anerkannte Luftfahrzeuge. Konkretisierende Ausgestaltungen werden in der Luftverkehrsordnung (LuftVO) geregelt.
Was das genau bedeutet, erklärt Christian Solmecke im heutigen Video.
Haftpflichtversicherung:
Zum Schluss noch einen wichtigen Hinweis: In Deutschland besteht eine gesetzliche Verpflichtung eine Haftpflichtversicherung für Modellflugzeuge abzuschließen. Eine klassische Haftpflichtversicherung ist nicht ausreichend. Um sich ausreichend vor Schäden, die von einer Drohne verursacht werden, zu versichern, ist eine Zusatzversicherung notwendig! Die Größe und die Art der Nutzung der Drohne spielen für die Versicherungspflicht keine Rolle.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/internetrecht/die-rechtlichen-probleme-des-einsatzes-von-zivilen-drohnen-49854/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: http://youtu.be/-3no2BJSB2k
Was YouTuber rechtlich wissen müssen – Teil 1 – Urheberrecht: http://youtu.be/Z32LwwWuVWs
Persönlichkeitsrecht: Filmen von Feuerwehrleuten: http://youtu.be/ZFj_j1dNcg8
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