http://www.facebook.com/die.aufklaerer
Hotline: 0221 / 400 67 550
E-Mail: info@wbs-law.de
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: https://youtu.be/Q99WujKYpT8
Darf ich bei Bewerbungsgesprächen lügen? https://youtu.be/BuHyzPMEjK8
Affe klagt vor Gericht!? https://youtu.be/R4mAp5NBe_0
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Nutzerfrage von Glimmhand:
Darf ein Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch fragen, ob der Bewerber Raucher ist, wenn das ein Grund sein könnte, dass er dann nicht eingestellt wird? #FragWBS
Nutzerfrage von Simon Bond:
#fragWBS Neulich in Bildende Kunst (10. Klasse) wollte unsere Lehrerin unmittelbar nach der Rückgabe einer im Unterricht nach Anleitung erstellter und benoteter Art Kollage noch schnell ein paar Fotos von diesen machen. Als ich sie fragte, ob sie uns nicht vorher nach unserer Erlaubnis fragen müsse, da wir doch (was ich von WBS gelernt habe) die Urheber sind, meinte sie, dass das nicht stimme, weil 1. sie diese Aufgabe selbst entwickelt hat, 2. wir es ohne ihre Anleitung nie so hinbekommen hätten und 3. das Urheberrecht in Kunstakademien auch immer beim leitenden z.B. Professor liegt. Stimmt das? Welches Recht hat wer? Wer darf über die „Kunst“ bestimmen(z.B. über einen Aushang)? Apropos Aushang, muss mein Name an meinem ausgehängtem Bild stehen oder reicht die Klasse und der Lehrer?