Im Dezember 2012 erschien die Tatort-Kommissarin Simone Thomalla auf dem Titelblatt des Magazins Closer. Es wurde Ihr auf Grund einer Narbe unterstellt, sich einer heimlichen Brust-OP unterzogen zu haben. Es stellte sich allerdings heraus, dass diese Narbe schon sieben Jahre alt war und nicht durch eine Veränderung des Dekolletés entstanden ist. Seit einem Gerichtsbeschluss darf das Magazin die Formulierung „plötzlich mit großer Narbe im Ausschnitt“ nicht mehr verwenden. Nun verlangt Thomalla von der Zeitung 20.000 Euro Entschädigung. Das Landgericht München hatte einen solchen Anspruch bereits abgelehnt. Nun hängt es von der höheren Instanz ab, ob der Anspruch gewährt wird oder nicht.
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Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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