Die Medien hatten anonym über den Fall eines Zahnarztes berichtet, der die Staatsanwaltschaft beschäftigt hatte. Der Mann stand in Verdacht gesunde Zähne gezogen zu haben, um hinterher Implantate einzusetzen. Der betroffene Zahnarzt fühlte sich durch die detaillierte Berichterstattung in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt und klagte im einstweiligen Verfahren auf Unterlassung der Berichterstattung zu dem Fall. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat, wie bereits zuvor das Landgericht (LG) Karlsruhe, den Unterlassungsanspruch verneint (Urteile vom 02.02.2015 – Az. 6 U -130/14, Az. 6 U -131/14, Az. 6 U -132/14).
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/presserecht/zahnarzt-hat-keinen-unterlassungsanspruch-gegen-journalisten-wegen-verdachtsberichterstattung-58703/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
____________________________
Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: http://youtu.be/wVbZ3ETyar8
Der BGH bestätigt: Ärzte müssen Bewertungen auf Jameda dulden: http://youtu.be/-wWi4eWk-kI
Nach dem Artikel zur vermeintlichen Brust-OP will Schauspielerin Thomalla 20.000 Euro: http://youtu.be/aivDRlLSizI
____________________________
http://www.facebook.com/die.aufklaerer
Hotline: 0221 / 400 67 550
E-Mail: info@wbs-law.de