Wer in ein islamisch geprägtes Land wie die Türkei in Urlaub fährt und Muezzinrufe am frühen Morgen als unangenehm empfindet, sollte sich seine Reise gut überlegen. Zumindest sollte er darauf achten, ob sich in der Nähe eine Moschee befindet und sich die Beschreibung des Hotels in Ruhe durchlesen. Denn die Gerichte erkennen Muezzinrufe nicht ohne Weiteres als Reisemangel an. Dies ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichtes Hannover.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/reiserecht/muezzinrufe-als-reisemangel-52603/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Darf man gefälschte Artikel im Urlaub kaufen? http://youtu.be/Isd3W8E8Ywo
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