Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass der Tod eines Arbeitnehmers nicht dazu führt, dass sein Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub verfällt. Der Anspruch bleibt bestehen und kann von den Angehörigen geltend gemacht werden.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/arbeitsrecht/anspruch-auf-bezahlten-jahresurlaub-besteht-auch-nach-dem-tod-des-arbeitnehmers-53628/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: http://youtu.be/MKfkPG67sGo
Keine öffentliche Ankündigung von Urlauben: http://youtu.be/ceXG4E88skI
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