Tauschbörsennutzer die vor Inkrafttreten des „Anti-Abzock-Gesetzes“ wegen einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing abgemahnt worden sind, kommen nicht in den Genuss der neu eingeführten Deckelung der Abmahnkosten kommen. Dies entschied kürzlich das Amtsgericht München in einer aktuellen Entscheidung.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/keine-abmahnkosten-deckelung-bei-altfaellen-im-filesharing-bereich-51795/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: http://youtu.be/Jpm5tqMUbNI
Was wird aktuell abgemahnt? http://youtu.be/VahVK-kAoTU
Auch Tauschbörsen-Nutzung über Handys wird abgemahnt: http://youtu.be/bGLivbuFRMU
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