Nach dem illegalen Herunterladen und Verbreiten von Musik über Tauschbörsen im Internet kann die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung den Anschlussinhaber vor weiteren Abmahnungen durch die Musikindustrie bewahren. Von daher ist eine von unserer Kanzlei erwirkte Entscheidung des Bundes Gerichts Hofes von großer Bedeutung. Die Richter haben darin festgestellt, dass eine solche Erklärung normalerweise zulässig ist. Hinsichtlich der verwendeten Formulierungen werden allerdings strenge Anforderungen gestellt.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/allgemein/kanzlei-wilde-beuger-solmecke-erwirkt-grundsatzentscheidung-zur-vorbeugenden-unterlassungserklaerung-beim-filesharing-2199/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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