Am 17.12.2013 hatten einige Abgeordnete und die Fraktion DIE LINKE eine Anfrage an den Deutschen Bundestag gestellt. Sie baten um eine Stellungnahme der Regierung zur Rechtswidrigkeit von Streaming. Anlass waren die tausend Abmahnungen, die vor Weihnachten aufgrund des Streaming von pornographischen Filmen auf dem Portal Redtube von der Kanzlei U+C verschickt wurden.
Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE begrüßt die Einschätzung des Ministeriums: „Diese Einschätzung der Rechtslage halte ich für richtig. Unsere Kanzlei vertritt schon seit langem die Auffassung, dass beim Streaming eine Rechtfertigung nach §44a Nr.2 UrhG greift (Mehr Infos zur Auslegung dieser Norm hier: http://www.wbs-law.de/internetrecht/streaming-legal-oder-illegal-49412/). Weiterhin problematisch ist jedoch, dass das Gesetz nicht klar formuliert ist, sodass es in Fällen wie diesen einer Stellungnahme des Ministeriums bedarf. Das Gesetz bedürfte dringend einer Klarstellung, doch dies scheint zunächst leider nicht geplant zu sein.“
Die umfassende schriftliche Stellungnahme: http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2014/01/KA_Linke_Antwort_Redtube_Abmahnungen.pdf
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/urheberrecht/justizministerium-sieht-im-streaming-keine-urheberrechtsverletzung-49574/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: http://youtu.be/UyZn2mAOCZg
Wie ist Streaming jetzt rechtlich zu bewerten? http://youtu.be/Eo83M8JUs2c
Redtube-Abmahnungen: Abmahner ohne die erforderlichen Rechte? http://youtu.be/VHmHL3uksQs
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