Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt aktuell auf ihrer Internetseite davor, dass einige Kanzleien und Inkassobüros versuchen Forderungen aus Abmahnungen durchzusetzen, die schon längst verjährt sind. Wie ist das möglich? Die Inkassobüros stellen sich auf den Standpunkt, dass Urheberrechtsverletzungen auch noch nach 10 Jahren abgemahnt werden können. Dabei gilt nach unserer Ansicht auch hier die Regelverjährung von drei Jahren.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/inkassobueros-treiben-vermehrt-verjaehrte-forderungen-aus-filesharing-abmahnungen-ein-63571/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: https://youtu.be/XrGkLtzuRa8
Filesharing-Sieg: Vater braucht seine Familie nicht an den Pranger zu stellen: https://youtu.be/OcCkVuWf5OM
Ab dem 1. November 2014 gelten strengere Vorschriften für Inkassobüros: https://youtu.be/JVdLX_XA7C0
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