Immer wieder werden Unternehmer abgemahnt, weil sie für ihre Kunden auf ihrer Webseite zur Veranschaulichung der Anfahrtsbeschreibung einen Kartenausschnitt bereitstellen. Im Internet sind viele solcher Pläne und Karten für die Nutzer zugänglich. Meistens gehören diese Kartenausschnitte und Stadtpläne jedoch Verlagen, die für die Nutzung dieser Pläne Lizenzgebühren erheben.
Vielen ist nicht bewusst, dass die Verwendung dieser Kartenausschnitte eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Wer ohne den Erwerb einer Lizenz die Ausschnitte auf seiner Webseite veröffentlicht muss mit einer teuren Abmahnung rechnen. Die Streitwerte liegen oft im höheren vierstelligen Bereich. Zusätzlich verlangen die Rechteinhaber nicht selten hohe Schadensersatzforderungen. Diese richten sich nach dem Lizenzbetrag den der Stadtplannutzer hätte zahlen müssen, um den Kartenausschnitt auf seiner Webseite nutzen zu dürfen. Die United Navigation GmbH verlangt als Rechtsinhaberin von einem unserer Mandanten 2.803,74 Euro Schadensersatz für die Nutzung eines einzigen Kartenausschnitts. Hinzu kommen die Rechtsanwaltskosten für die Vertreter der GmbH, die Kanzlei MBBS Rechtsanwälte, in Höhe von knapp 700 Euro.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/urheberrecht/haftungsfalle-kartenausschnitt-auf-der-website-48731/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: https://www.youtube.com/watch?v=NzAr8sSeWT4
Geburtstags-Zug und Urheberrechtsschutz: https://www.youtube.com/watch?v=Wnnrj-JrnRg
Sind Klausuren urheberrechtlich geschützt? https://www.youtube.com/watch?v=iNVhE2gEvoQ
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