Im Prozess gegen den mutmaßlichen Halle-Attentäter Stephan B. hat ein Gutachter den Angeklagten als voll schuldfähig eingestuft. Demnach habe er nicht im Wahn gehandelt, sondern im vollen und klaren Bewusstsein über seine Taten. Im Oktober vergangenen Jahres hatte der Mann versucht, die Synagoge in Halle zu stürmen. Als ihm dies nicht gelang, erschoss er zwei Menschen. Die Beurteilung der Schuldfähigkeit ist entscheidend für die spätere Strafzumessung.
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