Unternehmer müssen aufpassen, wie sie die vorgeschriebenen Pflichtangaben bei Werbung über AdWords platzieren. Ansonsten handeln sie wettbewerbswidrig und müssen etwa mit einer Abmahnung rechnen. Dieser ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 06.06.2013 (Az. I ZR 2/12).
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/wettbewerbsrecht/google-adwords-grundsatzentscheidung-zu-pflichtangaben-bei-werbung-48872/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: https://www.youtube.com/watch?v=NzAr8sSeWT4
AdWordsnamen der Konkurrenz: https://www.youtube.com/watch?v=m8q-6DRPO5c
Neue Abmahnwelle durch die Nutzung von Google Analytics: https://www.youtube.com/watch?v=aQwPZ4MQek0
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