Bei Abmahnungen im Filesharing Bereich muss der Rechteinhaber auch seine Aktivlegitimation nachweisen. Hierzu reicht ein Verweis auf die Datenbank der GÜFA nicht aus. Ansonsten muss das Gericht auch bei einer Urheberechtsverletzung durch Verbreiten eines urheberrechtlich geschützten Werkes über eine Tauschbörse die Klage abweisen. So entschied kürzlich das Amtsgericht Bremen.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/filesharing-klage-abgewiesen-wegen-fehlender-aktivlegitimation-55980/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
____________________________________
Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: http://youtu.be/4YiXODLLlXk
Filesharing: Sieg gegen Abmahner wegen unzulänglicher Zeiterfassung: http://youtu.be/VfahhDrIhlE
Filesharing: Gerichte befürworten kurze Verjährung bei allen Ansprüchen: http://youtu.be/Dc6mUo9xiHk
____________________________________
http://www.facebook.com/die.aufklaerer
Hotline: 0221 / 400 67 550
E-Mail: info@wbs-law.de