Wenn ein abgemahnter Anschlussinhaber in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebt, kann er nicht ohne Weiteres wegen Filesharing belangt werden. Das Amtsgericht Bremen-Blumenthal hat hierzu in Anlehnung an die höchstrichterliche Rechtsprechung kürzlich ein begrüßenswertes Urteil gefällt und eine Klage von Schulenberg & Schenk abgewiesen.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/filesharing-abmahnung-gericht-weist-klage-wegen-wilder-ehe-ab-58136/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: http://youtu.be/LpE07_vvi8c
Filesharing: Neue Grundsatzentscheidung des BGH (BearShare): http://youtu.be/Cnn5EUaqn6k
Gute Nachrichten für Filesharingfälle in Wohngemeinschaften: http://youtu.be/TrwjnSE4BOM
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