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Zum ersten Mal ist in Frankreich ein Nutzer nach dem Antipiraterie-Gesetz verurteilt worden, mit dem die Überwachungsbehörde HADOPI eingeführt wurde.
Anfang 2010 trat das französische Urheberrechtsgesetz in Kraft getreten und führte nun zur ersten rechtskräftigen Verurteilung. Da Alain Prévot seine Internetverbindung nicht abgesichert hatte und auf Warnungen nicht reagierte, dass über diese Leitung der illegale Download von zwei Titeln der Sängerin Rihanna vorgenommen wurden, wurde er zu eine Strafe von 150 Euro verurteilt.
Nutzung des Filesharing-Programms UTorrent illegal
Mit der Nutzung des Filesharing-Programms UTorrent hatte der Franzose die Aufmerksamkeit der Behörden auf sich gezogen. In der Folge wurde er mehrfach aufgefordert illegale Downloads zu unterlassen. Da er dies missachtete kam es nun zu dieser Gerichtsentscheidung.
Angeklagter: Ehefrau verantwortlich für illegale Downloads
Alain Prévot ist sich keiner Schuld bewusst ist. Nach seinen Angaben habe seine Ehefrau vorgeworfenen Downloads über seinen Internetanschluss geladen. Da die Internetverbindung auf seinen Namen läuft, wird er dafür verantwortlich gemacht.
Seit Gründung hat HADOPI mehrere hunderttausende Warn- und Unterlassungshinweise versendet.
Seit ihrer Einrichtung im Jahr 2010 hat die Behörde HADOPI mehrere hunderttausende Warn- und Unterlassungshinweise bezüglich angeblicher Urheberrechtsverletzungen versendet.
Das französiche HADOPI-Gesetz basiert auf dem so genannten Three-Strikes-Verfahren. Der verdächtige Internetnutzer, von dessen Anschluss eine Urheberrechtsverletzung verursacht wird, bekommt zunächst eine Verwarnung per E-Mail mit der Aufforderung, weitere illegale Downloads zu unterlassen. Bleibt diese Unterlassungserklärung wirkungslos, erfolgt ein weiterer Warnhinweis per Einschreiben. Bei darauf folgender Missachtung wird ein Gerichtsverfahren angestrebt. In diesem Gerichtsverfahren können Geldstrafen oder Sperrungen des Internetzugangs ausgesprochen werden. 14 Fälle landeten bisher vor Gericht. Alain Prévot ist nun der erste Internetnutzer, bei dem es tatsächlich zu einer Verurteilung kam.
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