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Hotline: 0221 / 400 67 55
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In dieser Ausgabe unsere Videoblogs, berichtet Rechtsanwalt Christian Solmecke über Schreiben einer Internetseite, welche den Eindruck erwecken, dass man in dass Branchenbuch eingetrage wurde, Bei genauerem Hinsehen allerdings ist im Kleingedruckte zu erkennen, dass es sich lediglich um den Eintrag auf einer Internetseite handelt. Diese Schreiben sehen aus wie gelbe Zahlzettel. Unterschreibt man so ein Schreiben, und schickt es zurück, so wird man zu einer Zahlung von ca 1000 Euro verpflichtet.Diese Schreiben erhalten hauptsächlich Gewerbebetreiber, welche eventuell mt einem Eintrag in die Gelben Seite rechnen.
Rat von RA Christian Solmecke: Solche Schreiben zunächst gründlich durchlesen und danach entscheiden ob man gegebenenfalls einen Eintrag auf so einer Internetseite wünscht.
Gegebenenfalls haben sie als Konsument ein Widerrufsrecht aufgrund arglistiger Täuschung,Dieses ist jedoch im einzelnen Fall zu klären. Gerne helfen wir Ihnen bei diesem Problem.
Die Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke ist seit Jahren auf das IT- und Medienrecht, sowie auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert. Gerne beraten wir Sie daher an unserer Hotline unter der Rufnummer 0221 / 400 67 55.
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