Vom Handy-Verbot sind naturgemäß nur Autofahrer, aber nicht weitere Fahrzeuginsassen wie der Beifahrer betroffen. Doch wie sieht es eigentlich beim Fahrlehrer aus? Muss bei diesem aufgrund seiner besonderen Stellung eine Ausnahme gemacht werden? Zum ersten Mal wurde diese Frage nun höchstrichterlich beantwortet.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/verkehrsrecht/bgh-fahrlehrer-darf-handy-steuer-benutzen-58821/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: https://youtu.be/WKvdLhtb9Q4
Führerschein mit 17 — Begleitetes Fahren: https://youtu.be/dkXtXsf0mvw
Polizeikontrolle | Was muss ich mitmachen und was brauche ich nicht mitzumachen? https://youtu.be/g5SmzUGDJGQ
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