Heute wollen wir der Frage nachgehen, ob man Klassenarbeiten und deren Lösungen im Internet veröffentlichen darf. Hat der Lehrer Urheberrechte an den Klausuren? Oder darf man sie einfach teilen? Wir klären es in diesem Video
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: https://youtu.be/lt5H9gMajik
Sind Klausuren urheberrechtlich geschützt?: https://youtu.be/iNVhE2gEvoQ
Schulunfall – Schmerzensgeld für Stuhlwegziehen?: https://youtu.be/YFNcd6_H8Vs
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