Ist die Zensur und Indizierung ein Eingriff in das Grundrecht auf die freie Persönlichkeitsentfaltung und entmündigt es nicht Erwachsene, wenn Inhalte sogar ab 18+ zensiert werden?
Ist es erlaubt jemandem zu drohen mit Beweismitteln zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten, obwohl es diese Beweismittel nicht gibt?
Warum muss man bei Arbeitsgerichten immer den Anwalt bezahlen, auch wenn man gewinnt?
Warum kann §183 Abs. 1 nur von einem Mann erfüllt werden, nicht aber von einer Frau? “ Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen.
Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).
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E-Mail: info@wbs-law.de