Wenn man in einem Elektronikfachmarkt Kopfhörer bzw. ein Headset kauft, heißt es ja immer, dass man diese nicht abgeben darf bzw. das Geld nicht zurückbekommt, da es unhygienisch sei. Stimmt das?
Wenn ich in einem Museum, in dem Fotografieren verboten ist, heimlich gemeinfreie Gemälde fotografiere, darf ich die Fotos dann anschließend veröffentlichen?
Reicht es als Belehrung aus, wenn ich als Anschlussinhaber die pauschale Aufforderung an die Mitbenutzer stelle, „keine illegalen Sachen im Netz zu machen“, ohne speziell bestimmte Sachverhalte anzusprechen (z.B. Filesharing)?
Muss der Provider meine kompletten Daten (Verbindungen) etc. löschen und darf er sie nach einer Kündigung noch rausgeben?
Darf man jemanden wegen Schleichwerbung verklagen, auch wenn dieser Vorkehrungen (z.B. Logo abkleben) getroffen hat, aber trotzdem ersichtlich ist um welches Produkt genau es sich handelt?
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
_______________________
Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: https://youtu.be/BjrNfKgyHTY
Schleichwerbung auf YouTube | Rechtliche Konsequenzen: https://youtu.be/QPpMHIdsbTc
Gute Nachrichten für Filesharingfälle in Wohngemeinschaften: https://youtu.be/TrwjnSE4BOM
_______________________
http://www.facebook.com/die.aufklaerer
Hotline: 0221 / 400 67 550
E-Mail: info@wbs-law.de