Der Bundestag hat einen Regierungsentwurf zur Verlängerung der Leistungsschutzfristen für Musiker und Tonträgerhersteller von bislang 50 auf nun 70 Jahre verabschiedet.
Das EU-Parlament hatte diese Änderung des Urheberrechtes bereits 2009 verabschiedet, seit 2011 gilt diese als EU-Richtlinie. Bereits im Oktober 2012 hatte die Bundesregierung die Gesetzesänderung zur Verlängerung der Leistungsschutzfristen für Musiker und Tonträgerhersteller durchgewunken, nun wurde der Entwurf verabschiedet.
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Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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