Seit drei Jahren ist der 8. März gesetzlicher Feiertag in Berlin. Das Ziel ist, diesen Tag irgendwann überflüssig zu machen. Wie weit sind wir?
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. So steht es seit 1949 im Grundgesetz. Aber nur, weil da auf einmal so ein Satz in der Verfassung stand, hat sich das Leben von Millionen deutscher Frauen nicht plötzlich verändert. Man bzw. frau hätte vielleicht mehr auf das Kleingedruckte im Bürgerlichen Gesetzbuch achten sollen, denn da hieß es noch vor nicht allzu langer Zeit über die bundesdeutsche Ehefrau: „Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit das mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.“ (§ 1356 BGB von 1958). Über diese Vereinbarkeit entscheidet – Überraschung: der Ehemann! Spätestens wenn der Nachwuchs sich einstellt, bleiben der Ehefrau in der jungen Bundesrepublik zur persönlichen Entfaltung vor allem Küche und Kinder.
Trotzdem geht etwa jede vierte westdeutsche Frau mit Kindern 1960 arbeiten, meist aus wirtschaftlicher Notwendigkeit. Wenn sie verheiratet ist, kann sie aber nur in Absprachen mit ihrem Mann über ihren Verdienst verfügen. Ehefrauen dürfen ohne seine Erlaubnis auch keine Anschaffungen wie ein Auto tätigen – und erst recht keins fahren. 1958 schafft das „Gesetz zur Gleichheit von Mann und Frau“ erste männliche Vorrechte in der Ehe ab. Frauen dürfen jetzt ohne Zustimmung des Gatten den Führerschein machen. Und sogar ein Bankkonto kann sie jetzt ohne seine Erlaubnis eröffnen. Erst 1977 dürfen Frauen ohne Erlaubnis ihres Mannes für den eigenen Geldbeutel arbeiten. In Paragraf 1356 BGB heißt es nun: „Die Ehegatten regeln die Haushaltsführung im gegenseitigen Einvernehmen.“
Heutzutage sind über zwei Drittel der Frauen berufstätig. Mit immer besserer Ausbildung und Jobs mit mehr Verantwortung. Trotzdem leisten sie nach wie vor den Großteil der Familienpflege, der sogenannten Care-Arbeit. Natürlich gibt es inzwischen ein paar Ausnahmen: Seit 2007 ist die Elternzeit möglich. Davon machen immer mehr frischgebackene Väter Gebrauch, die meisten jedoch nur für drei Monate, während Mütter im Schnitt 11 Monate zu Hause bleiben. Obwohl Frauen beruflich immer erfolgreicher werden, verdienen sie weniger als ihre männlichen Kollegen. Der sogenannte Gender Pay Gap lag 2020 immerhin erstmals knapp unter 20 %. Statt die Karriereleiter zu erklimmen, entscheiden sich auch deshalb viele Frauen für Teilzeit und Kinder. 2018 arbeitet fast die Hälfte aller Frauen in Teilzeit, aber nur 11,2% der Männer. Corona verstärkt den Trend.