Das Interview des Satirikers Jan Böhmermann im österreichischen öffentlich-rechtlichen Fernsehen hat mal wieder ein juristisches Nachspiel. Der bereits medial bekannte Anwalt Wolfgang List hat Böhmermann wegen des Verdachts der „Herabwürdigung des Staates Österreich“ in Wien angezeigt. Medienberichten zufolge soll er auch in Deutschland eine Strafanzeige gestellt haben – unklar ist aber, weshalb. Wie ist die rechtliche Lage? Hat Böhmermann sich wirklich strafbar gemacht?
Erdoğan vs. Böhmermann vor Gericht https://www.youtube.com/watch?v=pbdwgJ9JIAQ
Von Marco Verch
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Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).
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