Der Bundesgerichtshof hat heute in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass die Autocomplete Funktion von Google im Einzelfall rechtswidrig sein kann. Konkret ging es darum, dass der Gründer einer Aktiengesellschaft durch die Vervollständigen-Funktion mit den Begriffen Scientology und Betrug in Verbindung gebracht worden ist. Trotz Rüge, schaltete Google die Funktion nicht ab. Damit hat Google Prüfpflichten verletzt, entschied heute der BGH. Das Urteil kann für Google erhebliche Auswirkungen haben:
Künftig muss der Suchmaschinenbetreiber sämtliche Rügen individuell prüfen. Jeder, der sich durch die Autocomplete Funktion in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt, kann sich an Google wenden und verlangen, dass bestimmte Begriffe einer bestimmten Suchanfrage nicht mehr automatisch hinzugeschaltet werden. Jedenfalls dann, wenn sich in der Gesamtschau eine Rechtsverletzung ergibt.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/internetrecht/bgh-googles-autocomplete-funktion-kann-im-einzelfall-rechtswidrig-sein-39830/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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